_beton habitat 100826
Kehrseiten einer automobilen Stadt – Der Architekt H. Reichow, ein Verfechter der automobilen Gesellschaft, veröffentlichte 1959 ein Buch mit dem Titel “Die autogerechte Stadt – Ein Weg aus dem Verkehrs-Chaos”. Darin proklamiert er, daß alle städtebaulichen Planungsmaßnahmen sich dem “ungehinderten Verkehrsfluss” des motorisierten Verkehrs unterzuordnen haben, und wie schon in der “Charta von Athen” gefordert, sollten klar voneinander getrennte und fest definierte Flächen- und Funktionseinheiten geplant werden. Die Folgen des planungstechnischen Konzeptes sind noch heute in den durch den Krieg stark zerstörten Städten wie Köln, Hannover und in Berlin deutlich abzulesen. Ganze Stadtteile und Blöcke wurden zugunsten der geplanten Verkehrsführungen zerstört oder zerschnitten. Die Bilder zeigen den Unterbau der Bundesautobahn A 100 zwischen AK Wilmersdorf und dem AA Detmolder Straße. Die Autobahn ist hier auf rund 700 m als Hochstraße ausgeführt – Beispiel für eine verfehlten Stadt- und Verkehrsplanung der frühen sechziger Jahre.
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_vertragsrecht: architekten und fotografen 100818
“Der Architekt wirbt durch sein Werk”
skizzen, pläne, bilder und fotografien sind zweifelsfrei die wichtigsten kommunikativen medien im architektonischen prozeß. Beauftragt ein architekt einen spezialisierten fotografen, dann unter der prämisse, daß dieser das gebäude nach aussen hin kommunizierbar und für jeden erlebbar macht und zwar durch seine eigene gestalterischen möglich- und fähigkeiten, die es ihm erlauben unterschiedliche interpretation des gebäudes zu erzeugen. “Bei einer solchen beauftragung sind jedoch verschiedene aspekte des urheberrechts, vor allem des fotografen, aber auch des architekten, zu berücksichtigen und entsprechende vertragliche regelungen zu treffen. Neben dem gegenstand der beauftragung sollten insbesondere die übertragung und einräumung von nutzungsrechten eindeutig geklärt werden.” (AK BW)
Ein erstes beispiel: ein fotograf kann die vermarktung der bilder gegenüber potenziellen kunden übernehmen. Für den architeketen entsteht dadurch ein finazieller vorteil, da dieser ein geringeres honorar an den fotograph zu zahlen hat, nachteilig daran ist, daß er gleichzeitig auf weitere verwertungs- und nutzungsrechte verzichten (ausgenommen für eigenwerbung in form von flyern und/oder homepage) muss. Das kann dazu führen, daß fotografen bilder der gebäude gänzlich ohne kosten für den architekten anfertigen und diese anschließen vertreiben, in der hoffnung auf ein höheres honoar bei publikation. Im extremfall fertigt der fotograf ohne zustimmung des architekten oder bauherr bilder der gebäude an, dabei beruft sich der fotograf auf die sog. panoramafreiheit, die in artikel §59 abs. 1 des urhebergesetzes geregelt ist. Dieser paragraph erlaubt ihm aus dem öffentlichen raum heraus bilder von gebäuden zu erstellen und diese dann ggf. komerziell zu veräussern. Verboten hingegen sind kommerzielle vermarkung von gebäuden die als “kunstwerken” gelten , als diskurs siehe hierzu (Az. – 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09) des OLG Brandenburg.
Ein weiteres beispiel. Kommt ein vertrag zwischen architekt und fotograph zustande, muss die verwendung sowie die nutzung der bilder schriftlich vereinbart werden, jedoch davon kategorisch ausgeschlossen ist das urheberrecht des fotografen, dies währt noch 70 jahre nach dessen ableben. Der fotograf muß grundlegend immer erklären, daß die bilder frei von rechten dritter sind. Jedoch werden bestimmte recht meistens auf den architekten festgeschrieben, dazu zählen insbesondere rechte, wie die weltweite uneingeschränkte vervielfältigung sowie die unbeschränkte verbreitung sowie der veröffentlichung umfassen. In diesem fall entsteht für den fotograf ein finanziellen nachteil, da ihm das zweitverwertunsgrecht an den bildern rechtlich vorenthalten ist, das führt dazu, daß er eine höhere honorarrechnung verlangen muß. Desweitern wird er auf grund des fehlenden finanziellen anreiz auf ein weitervermarktung der arbeit verzichten. Für den architekten offenbart sich daraus ein vorteil, da jederzeit über die verwendung der bilder verfügen kann. Es bestehen aber noch weitere zwingende gründe die nutzungsrechte an den architekten zu übertragen: diese entstehen zumeist bei innenaufnahmen und resultieren aus dem besonderen innenverhältnis des bauherren zum architekten und vice versat. Mit einem verbrieften copyright behält der architekt die vollständige kontrolle über sämtliche veröffentlichungen seiner arbeit und den daten seiner auftraggeber.
“ich gehe von dem aus, was da ist, nicht von dem, was das Büro gerne gehabt hätte” – hutmacher
Die architekenkammer baden-württemberg (i.f. ak bw), hat zu diesem thema ein merkblatt herausgegeben: Merkblatt Fotovertrag - (c) AK BW (2).
Errata: Die american society of media photographers (asmp) hat ebenfalls zu diesem thema ein umfangreiches pdf mit dem titel “Working with an architectural photographer” herausgegeben: Working with an architectural photographer (2), desweitern hat die asmp eine checkliste speziell für architekturfotografie entwickelt: architectural photography checklist (asmp) (1). Für die richtigkeit der angaben in den jeweiligen dokumenten wird keine haftung übernommen, sämtliche rechte an den dokumenten liegen bei den jeweiligen Herausgebern
Die initiative plus (picture licensing universal system) bietet ebenfalls ein umfangreiche übersicht über nutzungsrechte (engl.).
(Quellen u.a. : Fred Wagner, Deutsches Architektenblatt – Ausgabe Ost, 05/10; Merkblatt Fotovertrag der Architektenkammer BW; “Working with an architectural photographer”, American Society of Media Photographers (ASMP) )
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architekturfotografie – komplexizität 100810
In der ersten betrachtung vom 25. Juli 2010 wurde der versuch unternommen, architekurfotografie einer näheren begrifssbestimmung zu unterziehen – und genauso korrekt wie darauf hingewiesen – scheitert der versuch an dessen innwohnender komplexizität.
Ist im 19. jahrhunderts noch der bedeutungszusammenhang sowie der verwendungszweck weitestgehend im dokumentarischen charakter der gebauten umwelt zu finden. So hat sich in der neuzeit sowie der zeitgenössischen kunst der begriff, sowie das gesamte gerne architekturfotografie, einen grundlegenden bedeutungswandel erfahren: “architektur wird als bildmotiv eingesetzt, um außermotivische inhalte zu vermitteln”. [S. FÖRSTER] Diese offensichtliche funktions- und bedeutungsvielfalt, erfordert aber zum besseren verständnis eine genauere begriffsbestimmung. Nochmals, dabei geht es nicht darum, “… die komplexizität der architekturfotografie durch eine definition einzuebnen. Stattdessen soll versucht werden die ihm innewohnende heterogenität und vielschitigkeit aufzuzeigen.” [EMDE]
Emde hat hierzu, um einen rahmen zu bieten, drei eng miteinander verküpfte punkte aufgezählt:
1. Architekturfotografie ist eine überbegriff, der alles umfaßt von wissenschaftlicher neutraler dokumentation bis hin zur “bildkünstlerischen Interpretation oder von den historischen fotopionieren bis zu den zeitgenössischen fotokünstlern”.
2. Architekturfotografie als begrifff ist extrem wandelbar, je nach kontext und historizität kann er verschiedene bedeutungen und funktionen annehmen, der jeweils eine neuerliche konstitution durch bestimmte diskurse und praxen erfährt
3. Die bedeutungsvielfalt führt auf den allgemeinen fotografiebegriff zurück, der ohnehin einen steten wandel unterliegt. Und wird noch erweitert durch die “unterschiedlichsten komponenten, die dem architekturbegriff selbst zu eigen sind” und auch diese unterliegen einen andauernden wandel und einer neubewertung.
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_brücken 100806
Stadtbahntrassenüberführung in Berlin Charlottenburg.
[Rollei 35, Carl Zeiss Tessar 3,5/40mm, Porta VC 400]
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_architekturfotografie – begriffsbestimmung 100725
“Quot homines, tot sententiae” – Terenz, Phormio 454
Je intensiver die auseinandersetzung mit dem thema architekturfotografie ist, desto augenfälliger wird das fehlen einer durchgängigen begriffsbestimmung. Diese abwesenheit ist umso erstaunlicher, als gerade die werke der düsseldorfer schule (zb. andreas gursky, thomas struth und candida höfer u.a) mitte der 80 jahre einzug in die museen und den kunstkonsens gehalten haben.
Allein eine allgemeine begriffsbestimmung stellt ein relatives problem dar: Otto HOCHREITER sah in der architekturfotografie “die unzweifelhafte zweckmäßigkeit des fotografischen abbildungsverfahren für denkmalpflege, kunstwissenschaft und die architekturproduktion“. [Diskurs: Dieser aussage liegt ua. dem spezifikum der widergabe eines artfakt zugrunde, da "...diese bilder ebenso nützlich wie anderseits in ihrer besonderheit weitestgehend unbefragt gemacht (hat)."] Darüber hinaus resultierend definiert Richard PARE als ziel der architekturfotografie, dem betrachter “ein maximum an informationen auf objektive weise zu übermitteln”.
Erst anfang der 80 jahre setzte, wie von hochreiter gefordert, eine verstärkte auseinandersetzung und interesse an der architekturfotografie im bereich der fotografiegeschichtsschreibung und architekturpublizistik ein (nach EMDE). “langsam wird die fotografie nicht einfach der landschafts- und reisefotografie zugeordnet, wird die fähigkeit der fotografie zur interpretation von architektur immer ausführlicher reflektiert, wird der einfluss der fotografischen wahrnehmunsweisen auf die architekturproduktion und -rezeption deutlich erkannt”. (HOCHREITER) Diesem zitat ist das spannungsfeld zwischen dokumentation und interpretation sowie zwischen konstruktion und repäsentation (EMDE) in dem sich architekturfotografie bewegt zu entnehmen. Im lexikon der weltarchitektur (Hrsg. PEVSNER,1992) heißt es dazu: eine architekturfotografie sei, wie jede fotografische abbildung, “immer zugleich objektiv und interpretativ, abbild und deutung, im besten fall ästhetisch bewusst und künstlerisch bedeutend“.
Simone FÖRSTER liefert einen weiteren ansatz indem sie schreibt: “das bild der architektur gibt auch einen kommentar zum medium fotografie. an der entwicklung des genres lässt sich auch die veränderung des mediums ablesen”. Was emde als ein ineinandergreifen zweier kunstgattungen in enger wechselseitiger verbindung deutet. Architekturfotografien sind bilder, die wie ihre abgebildeten objekte, schon immer historisch und kulturell kodifiziert waren und sind.
Ich lade übrigens jeden ein, seine meinung, anregungen oder gedanken zur architekturfotografie hier auch mitzuteilen.
[bild: "caplutta sogn benedetg", architekt: zumthor, sumvitg (graubünden), schweiz. gebaut 1989]
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_structures 100721
Ansicht der beleuchteten unteren lauffläche der wendeltreppe im “sciene center medizintechnik berlin”. Das organisch geformte gebäude befindet sich nördlich des potsdamer platz und wurde 2009 von gnädiger architekten entworfen.
[Nikon F3, Nikon 85mm 1:1.4 AI-s,E 100G]
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_low-key fotografie 100707
Low-key fotografie ist ein technischer und gestalterischer stil innerhalb der fotografie, der sich dadurch auszeichnet, daß im bild dunkle farbtöne vorherrschen. Diese technik wird zumeist bei s/w fotografie eingesetzt – abgebildete objekte werden dabei durch schatten, hervorgerufen durch wenige gezielte lichtquelle, akzentuiert und plastisch herausgearbeitet.
[Nikon FE, Nikon 85mm 1:1.4 AI-s, Illford FP4 125, 1/1 - 1.4]
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_atrocity exhibition 100701
Im quartier 205 in der friedrichstraße befindet sich eine 12.00m hohe und auf einer grundflächen von 2.40m x 2.40m stehende skulptur von j. chamberlain und zwar ausschließlich aus automobilen schrott ( … zuviel j. g. ballard gelesen?) Die skulptur ist aus dem jahr 1994 /1995 und nennt sich “turm von klythie” – interessanter hinweis auf die interpretation. Laut inschrift auf dem sockel soll die skulptur auf „abstrakte expressionistische und popartige weise die produktionszusammenhänge der industriellen realität: erfindung, herstellung und zerstörung, konstruktion und destruktion“ reflektieren - allerdings wird dieser anspruch in gedenk der umgebung vollständig konterkariert.
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_journey by night 100629
_abbilder 100622
Entsprechend dem historischen kontext kann das fotografische bildsystem typologisch in vier verscheidene bildtypen (nach SCHMÖLL) unterteilt werden, a.a.o habe ich schonmal den typus der strukurbilder besprochen, heute widme ich mich dem ältesten der vier typen dem fotografischen abbild.
Nach JÄGER sind abbilder eine festlegung eines ausschnittes aus raum und zeit, der ort/raum erlangt eine geschichtliche bedeutung und dem augenblick wird eine (an)dauer verliehen. “…detail und moment sind konstruktive merkmale … abbildungstreue und wiedererkennungswert ihre entscheidenen kriterien.” (JÄGER)
Bedingt durch seine technizität galten fotografien seit beginn als “objektiv, glaubhaft und authentisch” erst als reines technisches mittel später als medium, jedoch immer ohne jeglichen subjektiven einfluss. Parallel zu dieser entwicklung drangen aus den benachbarten künste immer wieder strömungen, einflüsse und auch techniken in die domäne der fotografie ein, dabei verwischten diese in immer stärkerem maße die erlanget objektivität der abbilder.
“… alle künste beruhen auf der gegenwart des menschen, nur die fotografie zieht nutzen aus ihrer abwesenheit” (KEMP). Gerade durch diese abwesenheit drang die “gegenständlich-dokumentarische” fotografie in immer mehr gebiete des lebens ein. Am anfang noch eine reine bestandsaufnahme von unbeweglicher architektur fanden sich schnell weitere felder, in so unterschiedlichen bereichen wie zb. forschung, kriminalistik und soziologie und in ihrer ausprägung als sach-, dokumentarfotografie, realistische fotografie und weiterer spezialgebiete wie fotoreportagen. Interessanterweise wandelten sich die vorab bezeichneten ursprünglichen arbeitsmethoden erst zu autonomen fachgebieten und später zu eigenständigen stilbegriffen.
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_dachgeschoß 100617
Dachneubau in Berlin, Abendaufnahme Terrasse und der Wohnküche, am Set wurden keinerlei zusätzlichen Lichtquellen oder Aufheller Blitze gebraucht, die durchschnittliche Belichtungszeit lag bei rund 15 Sekunden und Blende 11. Unter viz.concept sind gerenderte Vorentwurfsbilder des Dachgeschosses zu sehen.
[Hasselblad 500 c/m, Zeiss Distagon 40mm t* 1:4, E 100 G]
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